Mittwoch, 29. Februar 2012

Volles Haus beim 1. Politischen Heringsessen in Habach

Wir - der CDU-Ortsverband in Habach - haben uns an ein neues Projekt gewagt: 
Das erste politische Heringsessen in unserem Dorf.
Es war ein Experiment für uns.
Denn natürlich konnten wir im Vorfeld nicht wissen, wie eine solche Veranstaltung ankommt - schließlich leben wir in Zeiten, in denen immer öfter von Politikverdrossenheit und Desinteresse gesprochen wird. 
Aber gerade deshalb war uns diese Veranstaltung umso wichtiger.
Und jetzt, einen Tag danach, sind wir schlauer.


Das Experiment ist gelungen, unser erstes politisches Heringsessen in Habach war ein Erfolg.
Die Kombination aus leckeren, traditionell eingelegten Heringen und einem kompetenten Referenten lockte mehr Gäste ins Bürgerhaus, als wir erwartet hatten. 
Ja sogar mehr, als wir erhofft hatten.




Und unsere Gäste wurden nicht enttäuscht.
Kompetent und überzeugend unternahm unser Referent des Abends, der Tholeyer Bürgermeister Hermann Josef Schmidt zunächst einen von Sachkenntnis geprägten Ausflug durch die saarländische Landespolitik, bevor er sich sich seiner Paradedisziplin, der Kommunalpolitik in unserer Region, zuwandte.
Nicht ohne Grund hatten wir gerade ihn eingeladen: 
Als früherer geschäftsführender Beamter im Eppelborner Rathaus kennt er nicht nur unsere Gemeinde und unsere Dörfer aus dem Eff-Eff, sondern hat zudem in den vergangen Jahren als Bürgermeister unserer Nachbargemeinde Tholey gezeigt, wie man trotz aller Sparanstrengungen mit Mut, Kreativität und Seite an Seite mit den Bürgerinnen und Bürger sowie mit den Vereinen und Verbänden aktiv eine erfolgreiche Zukunft gestaltet.




Es ist das Bekenntnis zum ländlichen Raum, das Bekenntnis zu unseren Dörfern, das den Tholeyer Bürgermeister, der erst vor zwei Jahren mit 82,2 Prozent der Stimmen eindrucksvoll in seinem Amt bestätigt wurde, auszeichnet.
Mit seinen Ideen und Überzeugungen sprach er vielen unseren Gästen aus der Seele, zumal sich in seiner Rede auch viele bereits realisierte sowie auch einige geplante Projekte unseres Dorfes widerspiegelten.
HeJo, wie in seine Freunde nennen, hob unter anderem die Bedeutung einer Linie wie dem EppelBus hervor - einer Busverbindung, die vor allem für viele Ältere Menschen Mobilität und Unabhängigkeit schafft.
Wohnen im Alter, Ehrenamt, Nahversorgung  und interkommunale Zusammenarbeit waren Themen, auf die unser Gastredner ebenso einging, wie auf die Chancen einer kommunalen Tourismusförderung, auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und auf die Notwendigkeit von Investitionen in die kommunale Infrastruktur und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
In vielen Punkten fühlten wir uns als politische Mandatsträger in unserer Arbeit und in unserem Kurs bestätigt.
Es war eine eindrucksvolle, engagierte Rede unseres Referenten - eine Rede, die auch bei unseren Gästen sichtlich gut ankam.




Auch unsere Heringe kamen sehr gut an.
Die beiden CDU-Ortsrätinnen Marliese Weber und Pauline Kohler hatten mit ihren Familienrezepten Heringe gezaubert, die die Gaumen unserer Gäste verwöhnten und folgerichtig auf viele Komplimente stießen.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei den beiden - denn das Einlegen der Heringe war mit einer Menge Arbeit verbunden. 
Dank gilt auch allen anderen aus unserem Team, die tatkräftig zum Gelingen des gestrigen Abend beigetragen haben: Ursula Klos, Emil Brill, Arno Meiser, Peter Dörr, Thekla Brill, Guido Theobald, Hans-Werner Kohler und Alfred Theobald.


Unser Team - gemeinsam mit unserem Gastredner Hermann Josef Schmidt sowie unserer Kandidatin für die bevorstehende Landtagswahl Gaby Schäfer (Bildmitte) 


Ein kleines Dankeschön für unseren kompetenten Referenten: Ein guter Tropfen aus dem Habacher Bauernhaus. (v.l.: CDU-Vorsitzender Alwin  Theobald, Ortsvorsteher Peter Dörr, Fraktionsprecherin im Ortsrat Marliese Weber und Bürgermeister Hermann Josef Schmidt)

Steuerbefreiung für unentgeltlich überlassene Software

Steuervereinfachung für Arbeitnehmer geschaffen



Die Koalition hat heute im Finanzausschuss das Neunte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen. Es regelt über den eigentlichen Anwendungsbereich der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer hinaus auch einige steuerliche Einzelfragen, die dringend der Klärung bedurften. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:

 
Wir haben das Gesetzesvorhaben unter anderem dazu genutzt, ein weiteres Stück Steuervereinfachung für die Arbeitnehmer zu schaffen. Bislang gab es keine einheitliche Auffassung der Finanzverwaltung zu den sogenannten Home Use Programmen. Dabei geht es um Software, die laut Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Softwareanbieter von den Arbeitnehmern auch zu Hause auf dem privaten PC genutzt werden können. Wir wollen nunmehr gesetzlich regeln, dass solche Fälle steuerlich befreit sind.
Im Jahr 2000 wurde bereits durch eine Steuerbefreiung für die zur Nutzung überlassenen PCs die Verbreitung von Computern in Privathaushalten gefördert. Seit einigen Jahren tritt jedoch die Überlassung von Systemprogrammen, wie zum Beispiel dem Betriebssystem, immer mehr in den Vordergrund. Auch dies erfüllt eine sinnvolle Aufgabe: Die Arbeitnehmer können nämlich auf diese Weise zu Hause den Umgang mit der im Betrieb genutzten Software erlernen.
Die Steuerbefreiung schafft schnell Rechtssicherheit für Bürger und Finanzverwaltung. Unnötiger Erfassungs- und Bewertungsaufwand wird außerdem vermieden.
Hintergrund:
Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes soll die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer angepasst werden. Grundlage sind aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes.
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen drei Änderungsanträge eingebracht, die zusammen mit dem Gesetz beschlossen wurden. Sie hängen inhaltlich nicht mit dem Gesetz zusammen, bedurften aber aus verschiedenen Gründen einer zügigen Umsetzung. Im Einzelnen:


-       Durch die Erweiterung der Steuerbefreiungsvorschrift in Paragraph 3 Nummer 45 Einkommensteuergesetz sollen geldwerte Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von System- und Anwendungsprogrammen, die ihm vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden, steuerfrei gestellt werden. Bisher war die Überlassung von Software gemäß den Lohnsteuer-Richtlinien der Finanzverwaltung nur dann steuerfrei, wenn sie auf einem betrieblichen Personalcomputer installiert war, den der Arbeitnehmer privat nutzt.


-       Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Lieferungen von lebenden Pferden wird aufgehoben. Dies ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich geworden, da die bisherige generelle Anwendung nach Auffassung des Gerichts gegen das Unionsrecht verstößt.


-       Zur Verhinderung von Steuerausfällen ist es geboten, die Freistellung der Dividenden aus Schachtelbeteiligungen auszuschließen, soweit die Dividenden unabhängig von der Qualifizierung des Empfängers als Kapitalgesellschaft nach innerstaatlichem Recht einer natürlichen Person zugerechnet werden. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergibt sich vor allem, weil die Freistellung der Dividenden aus Schachtelbeteiligungen durch entsprechende Gestaltungen gezielt eingesetzt wird, damit natürliche Personen Dividenden ohne Teileinkünftebesteuerung steuerfrei vereinnahmen können.