Montag, 7. Januar 2013

Die Union entlastet die Menschen

Die Union macht es möglich: Sie entlastet die Menschen von Steuern, Abgaben und Gebühren und konsolidiert gleichzeitig den Bundeshaushalt.Zum Start des Jahres 2013 traten eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft, die zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger führen. 

   - Zum 1. Januar 2013 wurde die Praxisgebühr abgeschafft. Die
     Entlastungswirkung beträgt rund 2 Milliarden Euro.

   - Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen
     Rentenversicherung von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent. Die
     Entlastungswirkung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt rund
     6 Milliarden Euro.

   - Zum 1. Januar 2013 wird der Grundfreibetrag um 126 Euro und zum
     1. Januar 2014 um weitere 224 Euro angehoben. Die
     Entlastungswirkung beträgt insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro.

Die Bürgerinnen und Bürger nehmen damit an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teil. Gleichzeitig stehen wir für die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. 

Satte drei Jahre früher als vom Grundgesetz vorgeschrieben, halten wir im Bund schon im laufenden Jahr die verfassungsrechtliche Grenze für das strukturelle Defizit von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ein. 
Ziel der Koalition für das Jahr 2014 ist es, unter der Voraussetzung stabiler weltwirtschaftlicher und europäischer Rahmenbedingungen, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden.

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